Heller Schreibtisch in einer Arztpraxis mit Klemmbrett, Kugelschreiber, Stethoskop und Tischkalender

Wie lange gilt eine Überweisung zum Facharzt, wenn der erste freie Termin erst in acht Wochen ist? Für gesetzlich Versicherte in Deutschland ist das kein Problem. Der Überweisungsschein läuft nicht am Quartalsende ab, er gilt für die gesamte Behandlung, für die Dein Arzt oder Deine Ärztin ihn ausgestellt hat. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im April 2025 ausdrücklich klargestellt. Österreich macht es anders: Dort zählen drei Monate ab dem Ausstellungstag.

Das Wichtigste vorab:

  • Quartalsübergreifend: Die Überweisung deckt die ganze Behandlungsdauer ab, soweit der Auftrag reicht (§ 24 Bundesmantelvertrag-Ärzte).
  • Gesundheitskarte: Sie musst Du in jedem neuen Quartal wieder in der Praxis einlesen lassen, auch wenn Du bereits behandelt wirst.
  • Pflicht: Nur wenige Fachgruppen behandeln ausschließlich mit Überweisungsschein, zum Beispiel Radiologie, Labor und Nuklearmedizin.
  • 116 117: Für einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen brauchst Du meist einen Dringlichkeitscode vom Hausarzt.
  • Österreich: Überweisungen und Zuweisungen gelten drei Monate ab Ausstellung.

Gilt die Überweisung nur im laufenden Quartal?

Nein. In manchen Praxen bekamen Patienten lange zu hören, ein Überweisungsschein sei nur bis zum Ende des Quartals gültig. Das sorgte für Ärger, wenn der Facharzt erst im nächsten Quartal einen Termin frei hatte. Die KBV hat deshalb eine PraxisInfo zur Gültigkeit von Überweisungen veröffentlicht.

Darin steht: Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig, und zwar für die gesamte Behandlungsdauer, soweit der Behandlungsauftrag sie abdeckt. Patientinnen und Patienten müssen also nicht jedes Quartal zurück zum Hausarzt, nur um einen neuen Schein zu bekommen. Grundlage ist § 24 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä).

Was genau abgedeckt ist, steht auf dem Überweisungsschein (Muster 6) selbst. Der überweisende Arzt trägt dort die Diagnose oder Verdachtsdiagnose ein und kreuzt an, worum es geht: eine Auftragsleistung wie eine bestimmte Untersuchung, eine Konsiliaruntersuchung oder eine Mit- beziehungsweise Weiterbehandlung. Solange Deine Behandlung bei der Fachärztin oder dem Facharzt genau diesem Auftrag folgt, bleibt die Überweisung gültig, egal wie viele Quartale vergehen.

Ein Beispiel: Deine Hausärztin stellt Dir Ende September eine Überweisung zur Orthopädie aus, der erste freie Termin ist im November. Du brauchst keinen neuen Überweisungsschein. Genauso ist es, wenn die Behandlung im Juni beginnt und erst im Oktober endet.

Situation Brauchst Du eine neue Überweisung?
Der Termin beim Facharzt liegt erst im Folgequartal Nein, die bisherige reicht
Die Behandlung läuft über mehrere Quartale Nein, solange der Auftrag sie abdeckt
Neues Quartal, gleiche Behandlung Nein, aber Gesundheitskarte erneut vorlegen
Neue Beschwerden oder ein anderer Auftrag Ja, der alte Überweisungsschein deckt das nicht ab
Der Facharzt schickt Dich zu einer anderen Fachrichtung Ja, diese Überweisung kann auch die Facharztpraxis ausstellen

Was tun, wenn die Praxis den Schein nicht annimmt?

Nicht jede Praxis hat die Klarstellung schon umgesetzt. Bleib freundlich und verweise auf die PraxisInfo der KBV vom April 2025 und auf § 24 BMV-Ä. Hilft das nicht, bekommst Du bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse weitere Informationen. Notfalls stellt Dir der Hausarzt eine zusätzliche Überweisung aus, das kostet Dich nur einen weiteren Weg.

Überweisung: wie lange gültig und wann überhaupt nötig?

Als gesetzlich Versicherter darfst Du Deine Ärztin oder Deinen Arzt grundsätzlich frei wählen (§ 76 SGB V). Zu vielen Spezialisten wie der Hautärztin kannst Du deshalb auch direkt gehen. Eine Überweisung ist dort für gesetzlich versicherte Patienten nicht erforderlich.

Anders ist es bei Fachgruppen, die fast nur im Auftrag anderer Ärzte arbeiten und vor allem spezielle Diagnostik machen, also Befunde für den behandelnden Arzt erheben. Nach § 13 Abs. 4 BMV-Ä können sie nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden:

  • Laboratoriumsmedizin
  • Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Transfusionsmedizin

Wer für eine Computertomografie in die Radiologie muss, bringt also immer einen Schein vom Hausarzt oder Facharzt mit. Was Dich dort erwartet, liest Du in unserem Beitrag darüber, wie eine CT-Untersuchung abläuft.

Eine zweite Ausnahme betrifft Hausarztprogramme. Bist Du in der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V eingeschrieben, gehst Du zuerst zum Hausarzt und suchst Fachärzte nur mit seinem Überweisungsschein auf. Ausnahmen gelten für Augenärzte, Frauenärzte sowie Kinder- und Jugendärzte. Ob Du teilnimmst, weiß Deine Krankenkasse.

Auch ohne Pflicht ist der Weg über den Hausarzt oft sinnvoll. Er kennt Deine Vorgeschichte und frühere Erkrankungen. Mit der Überweisung schickt er Vorbefunde und die konkrete Fragestellung gleich mit, sodass der behandelnde Facharzt wichtige Informationen sofort hat. Vor einer Magenspiegelung zum Beispiel erspart Dir das unter Umständen doppelte Untersuchungen.

Ein weiterer Grund: Einen schnellen Termin beim Facharzt über die 116 117 erhältst Du in den meisten Fällen nur mit Dringlichkeitscode vom Hausarzt. Die Praxisgebühr, die man früher mit einer Überweisung sparen konnte, gibt es seit 2013 nicht mehr.

Ein verpflichtendes Primärarztsystem, bei dem jeder Facharztbesuch über die Hausarztpraxis laufen müsste, ist in Deutschland geplant, aber noch kein geltendes Recht (Stand: Oktober 2026).

Übrigens ist die Überweisung etwas anderes als die Einweisung ins Krankenhaus. Ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig, stellt Dir die Ärztin oder der Arzt eine eigene Verordnung von Krankenhausbehandlung aus.

Was hat die 116 117 mit Deiner Überweisung zu tun?

Unter der 116 117, online und per App erreichst Du die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Für einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen brauchst Du dort fast immer eine Überweisung mit Dringlichkeitscode. Das ist ein zwölfstelliger Code, den der überweisende Arzt vergibt, wenn eine zeitnahe Behandlung aus einem dringenden medizinischen Grund notwendig ist.

Smartphone mit Kalenderansicht auf einem hellen Holztisch
Über die 116 117 vermitteln die Terminservicestellen Facharzttermine, meist mit Dringlichkeitscode.

Ohne Überweisung vermittelt die 116 117 Termine:

  • in der Hausarztpraxis und beim Kinder- und Jugendarzt,
  • bei Augenärztinnen und Augenärzten,
  • in der Frauenarztpraxis,
  • für die psychotherapeutische Sprechstunde.

Einen bestimmten Wunscharzt kannst Du dabei nicht verlangen. Die vermittelte Praxis liegt unter Umständen etwas weiter weg. Findet die Servicestelle in der Frist keinen Termin, bietet sie Dir einen ambulanten Termin im Krankenhaus an.

Unter derselben Nummer erreichst Du nachts und am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Du schnell einen Arzt brauchst und Deine Praxis geschlossen hat. Bei Lebensgefahr, etwa starken Brustschmerzen oder Atemnot, wählst Du sofort den Notruf 112.

Brauchst Du als Privatversicherter eine Überweisung?

Meistens nicht. Viele Tarife der privaten Krankenversicherung lassen Dir die freie Arztwahl, Du gehst also direkt zur Fachärztin, ohne vorher den Hausarzt aufzusuchen. Anders ist es bei sogenannten Primärarzttarifen: Dort ist die erste Anlaufstelle ein festgelegter Primärarzt, meist der Hausarzt. Ohne dessen Überweisung erstatten manche dieser Tarife Facharztkosten nur zum Teil.

Welche Fristen Dein Tarif vorsieht und welche Ärzte als Primärarzt zählen, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ein kurzer Anruf bei der Versicherung klärt das schneller als jede Faustregel.

Wie lange gilt eine Überweisung in Österreich?

In Österreich sind Überweisungen und Zuweisungen laut dem öffentlichen Gesundheitsportal gesundheit.gv.at drei Monate ab dem Ausstellungstag gültig. Das gilt auch für die elektronische Zuweisung (e-Zuweisung).

Bei bewilligungspflichtigen Leistungen laufen zwei Fristen nacheinander:

  1. Du legst die Zuweisung innerhalb eines Monats nach Ausstellung Deinem Krankenversicherungsträger zur Bewilligung vor.
  2. Ab der Bewilligung hast Du drei Monate Zeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen.

Zu Fachärztinnen und Fachärzten mit Kassenvertrag kannst Du als Patientin oder Patient mit der e-card auch direkt gehen. Wie oft das pro Quartal möglich ist, legt Dein Krankenversicherungsträger fest. Für Röntgen, CT, Labor und physikalische Medizin brauchst Du dagegen fast immer eine Zuweisung.

Infografik: Gültigkeit der ärztlichen Überweisung in Deutschland und Österreich im Vergleich
Deutschland und Österreich regeln die Gültigkeit unterschiedlich: Behandlungsdauer gegen drei Monate.

Kurz abgegrenzt: die Banküberweisung

Wer bei der Frage ans Geld denkt: Eine Banküberweisung hat keine Gültigkeitsdauer, nach der sie verfällt. Die Fristen stehen im BGB:

  • Ausführung: Bei Euro-Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum muss das Geld spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank des Empfängers ankommen (§ 675s BGB). Bei Papierüberweisungen darf es einen Geschäftstag länger dauern.
  • Widerruf: Ist der Auftrag bei Deiner Bank eingegangen, kannst Du ihn grundsätzlich nicht mehr zurückholen. Eine Terminüberweisung lässt sich bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Ausführungstag widerrufen (§ 675p BGB).
  • Fehlbuchung: Eine nicht autorisierte oder fehlerhafte Zahlung meldest Du unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB).

Bevor Du zum Facharzt gehst

  • Überweisung und Gesundheitskarte einpacken. Im neuen Quartal wird die Karte erneut eingelesen, der Überweisungsschein bleibt gültig.
  • Kurz prüfen, ob der Auftrag auf dem Schein zu Deinen aktuellen Beschwerden passt. Sind neue dazugekommen, sprich Deine Ärztin darauf an.
  • Eilt es, beim Hausarzt nach einem Dringlichkeitscode fragen und dann die 116 117 anrufen.
  • Im Hausarztprogramm zuerst zum Hausarzt, außer bei Augen-, Frauen- und Kinderarzt.
  • In Österreich auf das Ausstellungsdatum schauen: Nach drei Monaten ist die Zuweisung abgelaufen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über Regeln im Gesundheitswesen und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei Fragen zu Deinem konkreten Fall helfen Dir Deine Arztpraxis und Deine Krankenkasse weiter. Stand: Oktober 2026.

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